Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, die zwischen der Roth & Speulmans Power Clean Niederrhein GbR, Thielenstr. 3, 47574 Goch (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Der Auftraggeber gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er das Kontaktformular auf der Website ausfüllt, eine Anfrage per E-Mail oder telefonisch übermittelt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Anfrage schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsdienstleistungen im Außenbereich, insbesondere Terrassen-, Gehweg-, Balkon-, Auffahrt- und Parkplatzreinigung sowie Winterdienst im Servicegebiet Niederrhein. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

(2) Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

(4) Witterungsbedingte Einschränkungen oder Verzögerungen (z. B. Frost, Starkregen) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informiert und einen Ersatztermin anbietet.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Vergütung ist nach Erbringung der Leistung fällig. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen ist, sofern nicht abweichend vereinbart.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Für größere Aufträge kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes verlangen. Die Anzahlung ist vor Leistungsbeginn fällig.

(5) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Stornierung und Absage

(1) Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor dem geplanten Leistungsbeginn kostenfrei stornieren oder verschieben.

(2) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail, Nachricht). Telefonische Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern gemäß § 312g BGB i. V. m. § 355 BGB bleibt unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zur zu reinigenden Fläche erhalten.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Leistungsbeginn alle Gegenstände, Möbel, Pflanzen und sonstige bewegliche Sachen von den zu reinigenden Flächen zu entfernen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die der Auftraggeber nicht entfernt hat.

(3) Der Auftraggeber stellt einen Wasseranschluss und ggf. einen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der zu reinigenden Fläche kostenfrei zur Verfügung, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Vorschäden oder vorhandene Mängel an den zu reinigenden Flächen (z. B. bereits beschädigte Fugen, morsches Holz, lose Platten) sind vor Leistungsbeginn vom Auftraggeber zu benennen. Für Schäden an bereits vorgeschädigten Flächen haftet der Auftragnehmer nicht, sofern er auf die Vorschäden hingewiesen hat oder diese offensichtlich erkennbar waren.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und etwaige Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragswerkt zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Leistung, sofern es sich nicht um Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden oder wegen Verletzung von Leib und Leben handelt.

§ 9 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, den er nach zwingenden Vorschriften des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts genießt.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Goch.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.